ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

In der Folge finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Einzelunternehmen Raphael Brus sowie Denis Brennsteiner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Einzelunternehmen Raphael Brus sowie Denis Brennsteiner werden in Folge als Physiotherapie bezeichnet.

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Physiotherapie, und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden Behandlungen verschiedenster Art. Mit der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Patient/In die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

  1. Nutzungsrecht

  2. a) Mit der Anmeldung zu einer Therapie ist der/die Patient/In berechtigt, die Räumlichkeiten von der Physiotherapie für die Dauer einer Einheit sowie zu den genehmigten Zeiten außerhalb der Therapieeinheit zum Trainieren zu nutzen. Der/die Patient/In ist berechtigt, vor sowie nach Beendigung der Einheit die Räumlichkeiten der Physiotherapie zum Umziehen und Duschen zu nutzen.

  3. b) Der Patientin / dem Patienten stehen grundsätzlich alle Leistungen von der Physiotherapie offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von den Patient/Innen erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch die Physiotherapie.

  4. c) Der/die Patient/In hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Patient/Innen kommt.

    Der/die Patient/In hat sich an diese Regeln, und im Interesse Aller an präzisierende Weisungen der Mitarbeiter/Innen von der Physiotherapie zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.

  5. d) Physiotherapie ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, die Behandlung/Betreuung des Kunden mit sofortiger Wirkung abzubrechen und die Rechnung für bisher erbrachte Leistungen zu stellen. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. Therapieablauf und Konditionen

  7. a) Therapieablauf

  8. Persönliche Einzelbetreuung

Der/die Therapeut/in steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich der Patientin / dem Patienten zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e Ansprechpartner/In in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Die Leistung des/der Therapeuten/In setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für den Kunden erbrachten Maßnahmen wie individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials, Dokumentation und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt/Innen, privaten Versicherungsträgern u.m.

  1. Ärztliche Verordnung:

    Der Kunde benötigt für die Behandlung durch eine Therapeutin / einen Therapeuten eine ärztliche Verordnung. Diese wird von einem zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigten Arzt ausgehändigt. Neben den persönlichen Daten sowie der Versicherungsnummer, muss die Verordnung eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der verordneten Behandlungen beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn es sich bei der Behandlung um eine präventive Leistung handelt. Diese Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollte der/die Patient/In jedoch unter Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Leiden leiden, so ist diese/r verpflichtet, dies sofort dem behandelnden Therapeuten bzw. der behandelnden Therapeutin mitzuteilen.

III. Befunde:

Der/die Patient/in ist aufgefordert alle ihm/ihr vorliegenden ärztlichen Befunde und Berichte zur ersten Behandlung mitzunehmen.

  1. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers:

Der jeweilige Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigt man eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung der zuständigen Krankenversicherung der Patientin / des Patienten. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung.

Der/die Patient/In hat im Anschluss die Möglichkeit die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die von der Therapeutin / dem Therapeuten ausgestellte Honorarnote inklusive einer Leistungsaufstellung und Einzahlungsbestätigung wie z.B. Zahlscheinbeleg, Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Stempel auf der Honorarnote, bei dem Krankenversicherungsträger einzureichen und um Überweisung auf ein von dem Kunden angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages anzusuchen.
Der/die Therapeut/In sowie das Sekretariat berät bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den die jeweilige Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur unter Vorbehalt der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

  1. Verschwiegenheit:

    Alle Informationen, die der Therapeutin / dem Therapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des MTT-Gesetzes der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne der Einwilligung des Kunden werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der/die Therapeut/In mit der Patientin / dem Patienten darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

  2. Dokumentation:

Jede/r Therapeut/In ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Therapeutin / des Therapeuten. Auf Verlangen der Patientin / des Patienten kann der/die Patient/In Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei dem/der Physiotherapeut/in und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

  1. b) Buchen von Einheiten

Das Buchen von Therapieeinheiten kann persönlich in der Physiotherapie oder telefonisch mit dem Therapeuten /der Therapeutinerfolgen, wobei ein verfügbarer Termin bei dem Therapeuten der Therapeutin dafür Voraussetzung sind.

  1. c) Preise und Zahlung:

Die Zahlung erfolgt am Ende aller ärztlich verordneter Behandlungen bzw. nach eventuell frühzeitiger Beendigung der Therapien durch der Therapeutin / den Therapeuten. Der Patientin / dem Patienten wird dazu eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen ausgehändigt. Als Zahlungsmöglichkeit ist die Zahlung über Erlagschein bzw. Banküberweisung zur Auswahl. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Diese Frist ist auf der ausgehändigten Honorarnote ersichtlich. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Patient/In in vollem Umfang.

  1. d) Stornierung / Absage einer Einheit

Kann oder will ein/e Patient/In an einem bereits gebuchten Termin nicht erscheinen, so hat er/sie dies bis mindestens 24h vor Therapiebeginn telefonisch der Therapeutin / dem Therapeuten mitzuteilen. Sollte die Absage später als 24h vor Therapiebeginn erfolgen, so sind die gesamten Kosten zu tragen.

  1. e) Beendigung der Behandlung

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigt der/die Patient/In eine neue, falls eine Rückerstattung erwünscht ist, auch chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen der Patientin / dem Patienten und der Therapeutin / dem Therapeuten. Sowohl der Patientin / dem Patienten als auch der Therapeutin / dem Therapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Der/die Therapeut/In wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er/sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise der Therapeutin / dem Therapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder der Kunde den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhält. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die der/die Patient/In tatsächlich in Anspruch genommen hat. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu 3d).

  1. Testungen

  2. a) Allgemein und Buchung

Die Physiotherapie führt auf Anfrage oder auf ärztliche Verordnung Testungen zur Ermittlung der Sportfähigkeit sowie des Trainingszustandes (Laktatdiagnostik und Spiroergometrie) durch. Testungen sind persönlich oder telefonisch mit den Therapeuten/Innen zu vereinbaren.

  1. b) Gesundheitszustand

Der/die Teilnehmer/In versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen von Sport, Trainingsübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer/In verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Therapeuten/In umgehend mitzuteilen.Die angebotenen Leistungen ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Therapeuten/Innen der Physiotherapie sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer/In die Ausübung von Testungen sowie Einheiten zu verwehren.

  1. c) Durchführende Person

Die Testungen werden von geschultem Personal, nach Bedarf und Art der Testung auch von Physiotherapeuten/Innen durchgeführt.

  1. d) Standardisierung

Alle Testungen und die damit getroffenen Aussagen basieren auf empirisch ermittelten Daten und erfolgen nach klaren Richtlinien.

  1. e) Aussagekraft

Die Aussagen während und nach einer Testung sind lediglich als Empfehlung für den/die Teilnehmer/In zu verstehen und haben keine medizinische Relevanz. Eine genauere Auswertung sollte mit einem Arzt erfolgen.

  1. Haftung von der Physiotherapie

In den Räumlichkeiten von der Physiotherapie gibt es verschließbare Spinde. Diese dürfen von allen Patient/Innen während der Therapie kostenfrei genutzt werden, sind danach aber unverzüglich zu leeren. Die Physiotherapie übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände und Kleidungsstücke, welche in den Spinden abgelegt werden.
Soweit nicht eine Beteiligung von Therapeuten/Innen von der Physiotherapie nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme von Leistungen von der Physiotherapie erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Physiotherapie haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Patient/Innen. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von der Physiotherapie durchgeführter Übungen haftet die Physiotherapie nicht. Die Haftung von der Physiotherapie für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch die Physiotherapie und seinen Therapeuten/Innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.

  1. Datenschutzbestimmungen

Daten der Patient/Innen werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Patient/In ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, der Physiotherapie zur Verfügung gestellt werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden. Bilder und Videos aus Unterricht und Workshops können zur Dokumentation, Veröffentlichung und für Werbezwecke, sowie in sozialen Medien (z.B. Facebook, Instagram …) ohne weitere Zustimmung verwendet werden, sofern es keinen ausdrücklichen Widerspruch seitens einer Patientin / eines Patienten dagegen gibt.

  1. Gerichtsstand, geltendes Recht

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Rattenberg und gilt für alle Streitigkeiten zwischen der Physiotherapie und der Patientin / des Patienten das sachlich zuständige Gericht in Rattenberg.

  1. Sonstiges

Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Patient/In eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.